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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Lensahn ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinien (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Homepage www.lensahn.buergerportal.sh.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Für die Website und ihre Funktionalität und Darstellungsform wurde in 2023 ein BITV-Test von der DIAS GmbH durchgeführt.
Die „gute Zugänglichkeit“ dieser Webseite soll noch im Rahmen eines Redesign-Prozesses überprüft werden, bei dem das Design-System.SH zur Anwendung kommt.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb dieser Website wird das Website Content-Management-System Typo3 genutzt.

Barrierefreies (-armes) Internet:

Im Dezember 2016 wurde die EU-Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verabschiedet.
Hintergrund hierfür war, dass die Informationen und Angebote von Internetseiten auch von Menschen mit Behinderungen (z. B. sehbehinderte oder blinde Personen) ungehindert genutzt werden können.

Unsere Sprache:

Die Leichte Sprache ist derzeit nicht verfügbar.
Wir bemühen uns, eine möglichst einfache Sprache zu benutzen. Nicht immer ist dies möglich.
Bitte schreiben Sie uns, wenn Ihrer Ansicht nach Sachverhalte unnötig kompliziert dargestellt werden.
Wir versuchen weitgehend, die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden.
Sollten Abkürzungen nötig sein, verwenden wir beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Verlauf die eingeführte Abkürzung zu nutzen.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie auf dieser Webseite auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Anpassungsfähiges Design:

Wir haben diese Website nach dem Ansatz des responsive web designs umgesetzt.
Das bedeutet, dass sich das Layout der Website automatisch an den jeweils genutzten Bildschirm des Endgerätes (PC, Notebook, Tablet oder Smartphone) anpasst.
Zusätzlich wird die Assistenzsoftware "DIGIaccess" eingesetzt.
Die Software beinhaltet einen Screen-Reader und die Webseite ist für individuelle Bedürfnisse anpassbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Auf unserer Homepage gibt es Dokumente, die aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch nicht vollständig barrierefrei sind.
Im Falle der Nichtzugänglichkeit zu diesen Informationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf, damit wir eine andere Lösung finden können.
Derzeit liegen für das Bürgerportal keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache vor.

Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative.
Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.
Hinweis: Sollten die technischen Möglichkeiten zur barrierefreien Darstellung verfügbar sein, werden diese zeitnah umgesetzt.

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb des Bürgerportals können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Hinweis: Die Darstellungsformen extern verlinkter Seiten sind von uns nicht beeinflussbar.
 

Feedback und Kontaktangaben:

Nutzerinnen und Nutzer dieser Website können uns telefonisch, postalisch oder digital auf mögliche Mängel oder Probleme mit der Barrierefreiheit auf unserer Website mitteilen.
Wir werden diese Fehler dann bestmöglich beheben. Die Kontaktdaten finden sie auf der rechten Seite unter Informationen.

Beschwerdeverfahren und weitere Informationen:

Beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung gibt es eine Beschwerdestelle gemäß § 12 LBGG.
Die Beschwerdestelle soll Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen lösen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Beschwerdestelle für Barrierefreie Informationstechnik in Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
Telefon:  0 431 / 988 - 16 20
bbit(at)landtag.ltsh.de


Sie können die Beschwerdestelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner/innen oder Verlierer/innen zu finden.
Es geht darum, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos.
Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie die Informationen zum Beschwerdeverfahren.
Dort können Sie lesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft.
 

Stand

Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.10.2023 überprüft.

Amt Lensahn
Der Amtsvorsteher

14.12.2023